WAHLEN - der wichtigste Bestandteil einer Demokratie
Wir sorgen dafür, dass Ihre Stimme zählt !
Die Gemeindewahlbehörde Knittelfeld, deren Vorsitzender der Bürgermeister ist, teilt sich in derzeit 13 Wahlsprengel auf.
Das Referat Bürgerservice führt die laufende zentrale Wähler-Evidenz aller Wahl- und Stimmberechtigten der Stadt Knittelfeld als Voraussetzung für folgende Stimmabgabemöglichkeiten :
- Volksbefragung
- Volksabstimmung
- Volksbegehren
Gemeinderatswahl | (Funktionsperiode 5 Jahre) |
Landtagswahl | (Funktionsperiode 5 Jahre) |
Nationalratswahl | (Funktionsperiode 5 Jahre) |
Bundespräsidentenwahl | (Funktionsperiode 6 Jahre) |
Europawahl | (Funktionsperiode der Abgeordneten zum Europäischen Parlament 5 Jahre) |
Wer darf wo wählen ? Aktives Wahlrecht in Österreich
Österreichische StaatsbürgerInnen:
- alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben und in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
AuslandsösterreicherInnen:
- österreichische StaatsbürgerInnen, die im Ausland ihren Hauptwohnsitz haben- sie werden auf Antrag in die zentrale Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich wählen
EU-UnionsbürgerInnen:
- BürgerInnen eines EU-Mitgliedsstaates, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
- sie werden auf Antrag in die örtliche EU-Wählerevidenz aufgenommen und dürfen in Österreich wählen
- der/die UnionsbürgerIn kann auch mehrere Hauptwohnsitze in verschiedenen Ländern haben, die Eintragung in die EU-Wählerevidenz ist aber verständlicherweise nur in einem Mitgliedsland möglich!
- daher wird jeder/jede UnionsbürgerIn
- bei einem Ortswechsel von der Botschaft verständigt und auf die Eintragungsmöglichkeit in die EU-Wählerevidenz seiner neuen Wohnsitzgemeinde hingewiesen
- bei seiner/ihrer Anmeldung im Bürgerbüro gefragt, ob er/sie sich in die EU-Wählerevidenz der Stadtgemeinde Knittelfeld eintragen lassen will
AusländerInnen und Staatenlose:
- AusländerIn im Sinne des Gesetzes ist, wer nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt bzw. staatenlos ist.
Gemeinderatswahl
wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- EU-Unionsbürger
nicht wahlberechtigt sind:
- AuslandsösterreicherInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Landtagswahl
wahlberechtigt sind:
- alle steiermärkischen LandesbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
nicht wahlberechtigt sind:
- AuslandsösterreicherInnen
- EU-UnionsbürgerInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Bundespräsidentenwahl und Nationalratswahl
wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- AuslandsösterreicherInnen
nicht wahlberechtigt sind:
- EU-UnionsbürgerInnen
- AusländerInnen und Staatenlose
Europawahl
wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Knittelfeld haben
- AuslandsösterreicherInnen
- EU-UnionsbürgerInnen
nicht wahlberechtigt sind:
- AusländerInnen und Staatenlose